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Amt für Wohnungswesen
Amt für Wohnungswesen
Hilfen und Service rund um die Wohnung: Wohnen ist unser Thema

Amt für Wohnungswesen
Adickesallee 67-69
60322 Frankfurt am Main
Telefon:+49 (0)69 212 34742 Allgemeine Auskünfte
Telefon:+49 (0)69 212 38000 ServiceCenter
Telefon:+49 (0)69 212 40046 Mietrechtliche Beratung
Telefax:+49 (0)69 212 37948
E-Mail: info.amt64@stadt-frankfurt.de
Internet: www.wohnungsamt.frankfurt.de

Anfahrtsbeschreibung
RMV: U1, U2, U3; Bus 32
Miquel-/Adickesallee / Polizeipräsidium

Öffnungszeiten ServiceCenter

Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

Für Wohnungssuchende, für die Frage, was die Wohnung kostet, ob ein Mietzuschuss zu bekommen ist, bei mietrechtlichen Fragen, bei Wohnungsmängeln und anderem mehr ist es gut, sich schnell informieren zu können.

Unser ServiceCenter ist die zentrale Anlaufstelle für
  • Informationen und Beratung über alle vom Amt für Wohnungswesen angebotenen Leistungen
  • Antragsservice (Annahme, Ausfüllhilfe etc.) sowie
  • Terminvermittlung

Dienstleistungen / Aufgaben


  • Vermittlung von Sozialwohnungen, Seniorenwohnungen
    sowie Wohnungen nach besonderen Förderprogrammen

    Hier werden Wohnungssuchende für geförderte Wohnungen vorgemerkt, betreut und an Wohnungsbaugesellschaften vermittelt.
  • Wohnungstausch (Prämienprogramm)
    Sie leben in einer Sozialwohnung, die zu groß für Sie geworden ist? Falls Sie bereit sind in eine kleinere Wohnung zu wechseln, zahlen wir Ihnen eine Prämie und übernehmen Umzugskosten.
  • Wohngeld
    Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Einkommen und der jeweiligen Wohnung.
  • Erhebung der Ausgleichsabgabe (Fehlbelegungsabgabe)
    Haushalte, die in Sozialwohnungen wohnen, aber mit ihrem Einkommen inzwischen über der Einkommensgrenze liegen, zahlen eine Ausgleichsabgabe. Mit den Einnahmen fördert die Stadt den Bau von neuen Sozialwohnungen.
  • Mietrechtliche Beratung
    Für Fragen und Beratung in allen mietrechtlichen Angelegenheiten Frankfurter BürgerInnen mit einem Einkommen bis 1.650 € monatlich netto + 500 € für jeden weiteren Haushaltsangehörigen.
  • Mietspiegel / Wohnungsmarktbeobachtung
    Der Mietspiegel ist eine amtliche Auskunft über das allgemeine Mietpreisgefüge in Frankfurt.
    Die Entwicklung des Wohnungsmarktes in Frankfurt wird in regelmäßigen Berichten (Wohnungsmarktbericht) dargestellt.
  • Wohnungs– und Gebäudemängel (Wohnungsaufsicht)
    Feuchte Wände, undichtes Dach, bröckelnder Putz?
    Sind Hausbesitzer nicht bereit, die Wohnung in Ordnung zu bringen, hilft die Wohnungsaufsicht.
  • Mietpreisüberhöhung
    Ein Dach über dem Kopf, aber nicht um jeden Preis. Überhöhte Mieten muss niemand zahlen. Liegt die Miete um mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete (siehe Mietspiegel), können Sie sich an die "Mietpreiskontrolle" wenden.
  • Erwerb von Belegungsrechten
    Ziel ist es, aus dem vorhandenen freifinanzierten Wohnraumbestand in Frankfurt Belegungsbindungen für Haushalte zu erwerben, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können.


© Stadt Frankfurt am Main




In unserem Branchenregister @dressbuch Frankfurt finden Sie Firmenadressen, Branchen und gewerbliche Informationen aus der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main
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