Die Fahrschule Rauch ist für Dich da.

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06172 83702

Kirdorfer Straße 86
61350 Bad Homburg

 

    Wir machen Dich mobil

    Egal ob Pkw-, Zweirad- oder Lkw-Führerschein - bei uns erwartet Dich eine individuelle Betreuung durch engagierte und erfahrene Fahrlehrer. Alles, was Du über Deine Führerscheinausbildung wissen möchtest und welche Unterlagen wir für Deine Anmeldung benötigen, haben wir hier für Dich zusammengestellt.

    Jetzt anmelden

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    Wir sind für Dich da

    Alles rund ums Fahren bekommst Du von uns beigebracht.

    Wir bilden umfassend aus

    Hier erhälst Du einen Überblick über die Fahrerlaubnisklassen, in denen wir ausbilden.

    Zweiräder


    Klasse AM (neu: ab 15 Jahre / Testphase Hessen) | Roller 50ccm, ab 16 Jahre

    • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
    • Dreirädrige Kleinkrafträder
    • Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

    Klasse A1 | Motorrad 125 ccm, ab 16 Jahre, Probezeit fängt an zu laufen

    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

    Klasse A2 | Motorrad ab 18 Jahren oder über Aufstiegsprüfung nach 2 Jahren der Klasse A1

    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
    • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
    • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

    Klasse A | Motorrad ab 24 Jahren oder über Aufstiegsprüfung nach zwei Jahren Klasse A2

    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Motorleistung von mehr als 35 kW
    • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge

    Klasse B196 | Motorrad 125 ccm, ab 25 Jahren und mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

    • erlaubt das Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 (aber ohne Möglichkeit einer Aufstiegsprüfung!)
    • Erforderlich sind mindestens 5x 90 Min. praktische Ausbildung und 4x 90 Minuten theoretischer Unterricht mit Schwerpunkt Klasse A
    • Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung zu absolvieren, der Fahrlehrer muss jedoch die Fahreignung feststellen und bescheinigen

    Pkw


    Klasse B und Klasse B (Automatik) | Auto ab 18 Jahren, begleitetes Fahren ab 17 Jahre

    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

    • mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
    • mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination nicht überschritten werden

    Klasse BE | Auto mit Anhänger ab 18 Jahren, begleitetes Fahren ab 17 Jahren

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt


    Klasse B96

    • Hierfür ist keine Prüfung, aber eine besondere Schulung erforderlich
    • Die theoretische und praktische Ausbildung umfasst sieben Stunden à 60 Minuten
    • Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B
    • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger. Zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg. Zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
    • Für wen?
      • Ab 18 Jahren und begleitetes Fahren ab 17 Jahren, die einen Anhänger mitführen wollen, bei dem die Klasse B alleine nicht ausreicht, aber Klasse BE nicht erforderlich ist
      • In der Regel ist es sinnvoller gleich den Führerschein Klasse BE zu erwerben

    Lkw


    Klasse C1 | Lkw 3,5 bis 7,5 to

    Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).


    Klasse C1E | Lkw 3,5 bis 7,5 to mit Anhänger

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

    • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
    • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt

    Klasse C  | Lkw über 7,5 to

    Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).


    Klasse CE  | Lkw über 7,5 to mit Anhänger

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

    Land- und Forstfahrzeuge


    Klasse T | Traktor, groß – Land- und Forstwirtschaftlich Fahrzeuge

    Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).


    Klasse L | Traktor, klein – Land- und Forstwirtschaftlich Fahrzeuge

    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

    Infothek

    Hier bekommt Ihr alle wichtigen Informationen rund um Euren Einstieg bei der Fahrschule Rauch.

    • Anmeldung

      Für die Anmeldung benötigen wir von Dir [1] 2 biometrische Passbilder, [2] Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses inkl. aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), [3] einen aktuellen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), [4] Erste-Hilfe-Kurs und [5] den ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Download).
    • Begleitetes Fahren ab 17

      Für das begleitete Fahren ab 17 (BF17) benötigen wir zusätzlich [1] Kopie des Personalausweises jeder Begleitperson (Vorder- und Rückseite) oder Kopie des Reisepasses inkl. aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), [2] Kopie des Führerscheins jeder Begleitperson (Vorder- und Rückseite). Die Begleitpersonen müssen mind. 30 Jahre alt sein, 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis und dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister aufweisen. [3] Den ausgefüllten Antrag auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 und das ausgefüllte Beiblatt für jede Begleitperson (Download).
    • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

      Für die Umschreibung benötigen wir zusätzlich die gültige ausländische Fahrerlaubnis mit einer Übersetzung durch einen staatl. anerkannten Dolmetscher, z.B. ADAC. Alle weiteren Unterlagen wie bei der regulären Anmeldung.

      Auf den Punkt

       

      Diese Zahlen sprechen für sich.

      • 182000

        Fahrschulkilometer

        Jahr für Jahr

      • 5000

        erfolgreiche

        Fahrschüler/innen

      • 2

        Standorte in

        Bad Homburg